Update: gültig ab 1.1.2021
Für schwere Wohnmobile gilt das Lastwagen-Überholverbot nicht mehr
Bisher war es so, dass Schild «Lastwagenfahrverbot» nur für Lastwagen (betrifft keine schweren Wohnmobile) und das oben abgebildete für Schwere Motorwagen ausser Gesellschaftswagen (betrifft schwere Wohnmobile) galten. Schwere Wohnmobile durften bei Lastwagenüberholverbote also nicht überholen und mussten mit 80 hinter einem Lastenzug her tuckern, obwohl sie eigentlich 100km/ fahren dürften.
Nun wurde diese Regelung im Sinne einer verkehrsflüssigeren Lösung aufgehoben und im Dokument «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften» vom 10. Dezember 2019 auf Seite 8 Art. 26. Abs. 2 folgendes erläutert:
Die Signale «Verbot für Lastwagen» und «Überholverbot für Lastwagen» werden von nun an dieselben Fahrzeugarten erfassen (vgl. Erläuterungen zum Änderungsvorschlag zu Art. 19 Abs. 1 Bst. d SSV). Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).
Schwere Wohnmobile dürfen jetzt also bei Lastwagenüberholverbot auf der Autobahn überholen. Und schwere „Wohnmotorwagen“ haben als Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn übrigens 100km/h gegenüber Lastwagen, die nur 80km/h haben.