Das neue Reglement ist für alle Gäste auf einem Campingplatz verbindlich, die eine Flüssiggasanlage in ihrem Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil betreiben. Dies gilt auch für nur einmalige Übernachtungen im Wohnmobil auf einem Campingplatz.
Die wichtigsten Punkte:
- Jeder Gast eines Campingplatzes muss für sein Fahrzeug mit Gasgeräten eine gültige Kontrollbescheinigung bzw. Vignette einer Gaskontrolle aufweisen.
- Der Benützer der Flüssiggasanlage hat jährlich (Kalenderjahr) die „Checkliste Camping“ auszufüllen
Gaskontrolle
Die Gaskontrolle hat rechtzeitig vor dem Campieren zu erfolgen. Ohne gültige „Kontrollbescheinigung Camping“ bzw. Vignette darf der Campingplatzbetreiber Massnahmen anordnen (von grösserem Sicherheitsabstand zu andern Campern bis zur Verweigerung des Zugangs zum Campingplatz). Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge und/oder Wohnwagen werden die im Ausland durchgeführten Gaskontrollen innerhalb der Gültigkeitsdauer ebenfalls akzeptiert. Die Gaskontrolle in der Schweiz muss durch einen vom Verein Arbeitskreis LPG zugelassenen Kontrolleur durchgeführt werden und hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure ist unter arbeitskreis-lpg.ch zu finden. Wird die Kontrolle auf einem Campingplatz durchgeführt, umfasst die Kontrolle alle Gasgeräte auf der Parzelle.
Checkliste für Campingplatzbenützer
Wer Gasgeräte einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Herstellervorgaben (Betriebsanleitung) eingehalten werden um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Benützer der Flüssiggasanlage hat jährlich (Kalenderjahr) die „Checkliste Camping“ auszufüllen. Diese Checkliste ist auf Verlangen dem Betreiber des Campingplatzes vorzuweisen. Schon bei einem einzigen «Nein» darf die Flüssiggasanlage nicht betrieben werden!