Update: gültig ab 1.1.2021 Für schwere Wohnmobile gilt das Lastwagen-Überholverbot nicht mehr Bisher war es so, dass Schild «Lastwagenfahrverbot» nur für Lastwagen (betrifft keine schweren Wohnmobile) und das oben abgebildete für Schwere Motorwagen ausser Gesellschaftswagen (betrifft schwere Wohnmobile) galten. Schwere Wohnmobile durften bei Lastwagenüberholverbote also nicht überholen und mussten mit 80 hinter einem Lastenzug herMehr lesen…